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(Datum des Zugangs der Kündigung)

WICHTIG: Geben Sie hier bitte das Datum ein, an welchen Sie die Kündigung erhalten haben bzw. sie zugestellt wurde. Es zählt hier nicht das Datum, welches auf dem Kündigungsschreiben steht. Das richtige Datum ist wichtig, da ab diesem Datum die 3-Wochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beginnt.

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Rechtsanwälte Kotz GbR

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D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

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