Krankheitsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisse

Betriebliches Eingliederungsmanagement ArbG Lingen, Az.: Ca 61/13 Urteil vom 28.01.2014 Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung vom 17.09.2013 aufgelöst wird. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 537,00 Euro brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2013 zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens […]

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