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Wir prüfen Ihre Kündigung
kostenlos und unverbindlich

Kündigung überprüfen lassen - so geht´s

Unser Service
So geht es weiter

  • Füllen Sie unser Formular aus und schicken uns Ihre Kündigung zu.
  • Wir überprüfen Ihre Kündigung umgehend auf Fehler und ihre Wirksamkeit.
  • Innerhalb 24 Stunden erhalten Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, dabei erhalten Sie auch optionale Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen.
  • Möchten Sie anhand unserer Handlungsempfehlung gegen die Kündigung vorgehen, dann können Sie uns kostenpflichtig mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
  • Wir werden Ihre rechtlichen Interessen und Ansprüche sodann gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen.

Es funktioniert wirklich ganz einfach!

Sie haben Ihre Kündigung erhalten? Dann ist sicherlich der Schock erst mal groß. Möglicherweise hat Sie die Kündigung auch unvermittelt und ohne Vorwarnung getroffen. Anstatt den Kopf nun in den Sand zu stecken, sollten Sie so schnell wie möglich tätig werden. Wichtig ist vor allem erst einmal zu wissen, ob die ausgesprochene Kündigung überhaupt ist. Nicht selten ist eine ausgesprochene Kündigung durch Formfehler oder Rechtsfehler unwirksam oder rechtswidrig. Eine weitere Frage, die viele gekündigte Arbeitnehmer sicherlich als erstes stellen, ist die Frage nach einer Abfindung. Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers eine Abfindung an den gekündigten Arbeitnehmer zu zahlen besteht nicht. Viele Arbeitgeber zahlen jedoch Abfindungen, da sie die gekündigten Arbeitnehmer nicht weiterbeschäftigen müssen.

Lassen Sie kostenlos & unverbindlich die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen

Mit unserem Service haben Sie nun die Möglichkeit Ihre Kündigung kostenlos und unverbindlich durch unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen zu lassen. Jedoch sollten Sie schnell handeln, denn die Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage beträgt, sowohl bei einer Kündigung als auch bei einer Änderungskündigung, nur 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung.

Füllen Sie daher noch heute unser sehr einfach gehaltenes Formular aus. Es dauert keine 5 Minuten, ist absolut kostenlos und kann ihnen in einer sicherlich recht prekären Situation weiterhelfen.

Jetzt Kündigung überprüfen lassen

Erhalten Sie jetzt von uns kostenlos & unverbindlich eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

Was wir von Ihnen benötigen:

  • Das Kündigungsdatum – Hier ist der Erhalt bzw. die Zustellung wichtig
  • Ihr letztes Bruttogehalt
  • Angaben zu einer Befristung, Betriebsgröße, eventueller Kündigungsschutz
  • Kündigungsschreiben (wichtig)
  • Arbeitsvertrag (wichtig)
  • Tarifvertrag (sofern vorhanden)
  • Betriebliche Vereinbarung (sofern vorhanden)

Wie geht es weiter?

Nach dem wir Ihre Anfrage erhalten haben, prüfen wir in der Regel sofort, ob die Daten ausreichen um eine fundierte und für Sie hilfreiche Überprüfung und Einschätzung treffen zu können. Sollten noch wichtige Angaben fehlen oder etwas unklar sein, so setzen wir uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung.

Lassen Sie Ihre Kündigung von uns prüfen
Lassen Sie Ihre Kündigung von uns prüfen – Kostenlos und unverbindlich – Foto: deagreez/Bigstock

Ist alles vollständig, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden (in Ausnahmefällen auch etwas länger) unsere fundierte Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall per eMail. Auf Wunsch rufen wir Sie auch gerne telefonisch an, um alles Weitere zu besprechen.

Unsere Ersteinschätzung umfasst zunächst die wichtige Information, ob die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung formelle Fehler oder Rechtsfehler aufweist, also rechtswidrig ist. Desweiteren erläutern wir Ihnen Ihre Möglichkeiten gegen die Kündigung vorzugehen. Wir beantworten Ihnen ebenfalls die Frage, wie hoch die voraussichtlichen Erfolgsaussichten bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage sind und ob es eine Möglichkeit zum Erhalt einer Abfindungszahlung gibt.

Anhand dieser Informationen können Sie sich nun entscheiden, ob Sie uns zur weiteren Vertretung Ihrer Interessen beauftragen möchten oder nicht. Mit dem Absenden dieses Formulars und der damit verbundenen Überprüfung des Sachverhaltes verpflichten Sie sich zu nichts. Wir werden erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, insbesondere auch was die voraussichtlichen Kosten angeht, für Sie tätig. Hierbei gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise. Zum einen der außergerichtliche Einigungsversuch und zum anderen die bereits erwähnte Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Haben Sie sich nach dem Vorliegen unserer Einschätzung dazu entschieden gegen die Kündigung vorzugehen, dann entstehen für Sie weitere Kosten.

Der außergerichtliche Lösungsweg

Man kann versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Arbeitgeber zu erzielen.

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage

So fern der außergerichtliche Einigungsversuch nicht sinnvoll ist oder von Ihnen bzw. Ihrem Arbeitgeber abgelehnt wird, reichen wir, mit Ihrer Zustimmung, fristgerecht eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht ein.

Die anfallende Rechtsanwaltsvergütung bei einer solchen Klage richtet nach dem zugrundeliegenden Streitwert. Der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage beträgt regelmäßig das 3-fache des zuletzt bezogenen durchschnittlichen Bruttomonatsgehalts.

Die anfallenden Gerichtskosten verteilen sich auf die Parteien, entsprechend dem Ausgang des Verfahrens. Wird das Verfahren jedoch vor einer Verhandlung durch zum Beispiel einen Vergleich oder einer Rücknahme der Klage vorzeitig beendet, fallen keine Gerichtskosten an.

Die eigenen Anwaltskosten in der ersten Instanz haben sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, selbst zu tragen. Das bedeutet, Sie erhalten Ihre Kosten für einen Anwalt selbst dann nicht erstattet, wenn Sie mit Ihrer Klage vor Gericht zu 100 % obsiegen.

Kostenrechner für arbeitsgerichtliche Verfahren (Quelle: Arbeitsgericht Hamm)

Geben Sie hier einfach als Streitwert das 3-Fache Ihres letzten Bruttogehalts ein, um einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten und Gebühren zu erhalten.

Gerne erstellen wir Ihnen zu Ihrem individuellen Fall eine Kostenaufstellung und stellen Ihnen diese mit einer möglichen Abfindung gegenüber. So sehen Sie schnell, ob es sich für Sie tatsächlich rentiert den gerichtlichen Weg zu gehen.

Haben Sie eine Privatrechtsschutzversicherung?

Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Kündigung bereits seit mindestens 3 Monaten über eine Privatrechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt die Versicherung alle Kosten (abzüglich einer eventuell bestehenden Selbstbeteiligung) und damit das gesamte Kostenrisiko einer Kündigungsschutzklage. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt, dann klären wir das gerne vorab mit Ihrer Versicherung.

Prozesskostenhilfe beantragen

Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung die die Kosten einer Kündigungsschutzklage trägt und können Sie die Kosten der Kündigungsschutzklage nicht aus eigenen Mitteln aufbringen, dann bietet sich noch die Möglichkeit an, Prozesskostenhilfe (sog. PKH) zu beantragen. Diese staatliche Unterstützung übernimmt dann die Gerichtskosten und die Kosten Ihres Anwalts. In Abhängigkeit von Ihrem Einkommen müssen Sie dabei gegebenenfalls nur einen geringen Anteil selbst tragen, bzw. per Ratenzahlung leisten.

Steht Ihnen eine Prozesskostenhilfe zu? Nutzen Sie diesen kostenlosen Prozesskostenhilfe Rechner (Quelle: pkh-rechner.de). Bedenken Sie jedoch, dass Sie nach der Kündigung das Arbeitslosengeld als Einkommen eingeben.

Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten und rechnen für Sie aus ob Ihnen diese Unterstützung zusteht.

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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SA & außerhalb der Bürozeiten:
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Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!