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Wir prüfen Ihre Kündigung
kostenlos und unverbindlich

Kündigung erhalten?

Nicht zögern – Jetzt kostenlos & unverbindlich überprüfen lassen!

Wurden Sie gekündigt? Dann verlieren Sie nach einer Kündigung keine wertvolle Zeit und lassen die Kündigung noch heute durch unseren erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen! Wir holen für Sie eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung heraus. Senden Sie uns jetzt Ihre Kündigung und erhalten innerhalb 24 Stunden unsere Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

Handeln Sie jetzt, bevor die 3-Wochen-Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage abläuft.

Viele Kündigungen sind unwirksam – Ihre auch?

Wir bieten Ihnen hier auf KÜNDIGUNG SOFORT HILFE die einfache und schnelle Möglichkeit, die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses kostenlos und unverbindlich durch unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Unser erfahrener Fachanwalt schätzt Ihren individuellen Fall schnell und kompetent ein. Sie erhalten innerhalb von nur 24 Stunden eine Ersteinschätzung ob, Ihre Kündigung zulässig und wirksam ist, sowie wie weiter vorzugehen ist.

Wir erläutern Ihnen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und geben Ihnen eine klare Handlungsempfehlung. Sofern Sie die Kündigung nicht akzeptieren und weiter dagegen vorgehen wollen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Mit uns holen Sie eine mögliche Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung heraus.

Beachten Sie jedoch unbedingt, dass Sie nur 3 Wochen nach Erhalt/Zugang der Kündigung Zeit haben gegen diese vorzugehen. Nach Verstreichen der Frist ist die Einreichung einer Kündigungsschutzklage nicht mehr möglich und die Kündigung gilt als wirksam. Haben Sie die 3-Wochen-Frist versäumt, kann man nur noch versuchen, eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG zu erreichen. Dies gelingt sehr selten.

Deshalb handeln Sie sofort und wenden sich an uns!

Und so einfach und schnell funktioniert es

1. Situation schildern

Details zur Kündigung
Schildern Sie uns als erstes einige Details zu Ihrer Kündigung und laden entsprechende Dokumente hoch.

Details zur Kündigung

Schildern Sie uns als erstes einige Details zu Ihrer Kündigung und laden entsprechende Dokumente hoch.

2. Einschätzung erhalten

Kostenlos & unverbindlich
Sie erhalten von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht eine erste Einschätzung zur Ihrem individuellen Fall.

Kostenlos & unverbindlich

Sie erhalten von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht eine erste Einschätzung zur Ihrem individuellen Fall.

3. Hilfe erhalten

Weitere Schritte planen
Auf Wunsch reichen wir für Sie fristgerecht Kündigungsschutzklage ein und setzen Ihr Recht durch.

Weitere Schritte planen

Auf Wunsch reichen wir für Sie fristgerecht Kündigungsschutzklage ein und setzen Ihr Recht durch.

Ihre Vorteile einer Überprüfung Ihrer Kündigung durch uns

Sie erhalten

  • eine kostenlose Überprüfung durch einen Fachanwalt mit langjähriger Erfahrung
  • innerhalb von nur 24 Stunden Klarheit über die rechtliche Situation
  • eine konkrete Handlungsempfehlung für das weitere Vorgehen
  • hohe Erfolgsaussichten
  • volle Kostentransparenz, wenn wir Ihre Rechte für Sie durchsetzen

Was wir für Sie erreichen können

Kurz gesagt: Sie können nichts verlieren und nur gewinnen. Gekündigt wurden Sie ja bereits. Nutzen Sie deshalb unser Angebot einer kostenlosen und unverbindlichen Überprüfung. Wir prüfen dabei die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung und beraten Sie zu möglichen weiteren Schritten. Bei Bedarf reichen wir für Sie fristgerecht eine Kündigungsschutzklage ein und streben eine Weiterbeschäftigung oder einen Vergleich mit Ihrem Arbeitgeber an

Kompetenz und Erfahrung

In den allermeisten von uns vertretenen Fällen erzielten wir zumindest einen Vergleich mit dem jeweiligen Arbeitgeber. Ein Vergleich mildert die Auswirkungen der Kündigung für den jeweiligen Arbeitnehmer zumindest ab. Die Weiterbeschäftigung ist zwar nicht immer möglich und auch nicht immer sinnvoll, jedoch kommt es nicht selten zu einer Abfindungszahlung oder zu einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses – mit dem damit verlängerten Bezug der Gehaltszahlungen. Wurden Sie aufgrund einer verhaltensbedingten Kündigung vom Bezug des Arbeitslosengelds vorläufig gesperrt, so kann ein durch uns erwirkter Vergleich zur sofortigen Berechtigung auf Arbeitslosengeld führen. Auch hier ist es sinnvoll sich von uns beraten zu lassen.

Einige Fakten zu Kündigungen in Deutschland

Jahr für Jahr werden in Deutschland mehr als eine Millionen Kündigungen von Arbeitsverhältnissen ausgesprochen. Sie sind also nicht alleine, denn es passiert auch anderen Arbeitnehmern/innen Tag für Tag. Durch die Angst vor einem Gerichtsprozess scheut jedoch so mancher gekündigte Arbeitnehmer davor zurück seine Rechte durchzusetzen. Die meisten akzeptieren die Kündigung zähneknirschend und stehen nicht selten vor dem Nichts durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Dabei kommt es oft jedoch erst gar nicht zu einem Prozess. Ein Großteil der Fälle, bei denen gegen eine Kündigung vorgegangen wird, endet bereits im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich. Häufig wird der Vergleich bereits außergerichtlich mit dem Arbeitnehmer verhandelt und im Gütetermin nur noch gerichtlich protokolliert. Gekündigte Arbeitnehmer müssen nicht an der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht teilnehmen.

Durch die Arbeit eines erfahrenen Fachanwalts für Arbeitsrecht mit dem nötigen Verhandlungsgeschick kann in den allermeisten Fällen eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, die dann im Gütetermin nur noch gerichtlich protokolliert wird. Trotzdem gehen aber nicht einmal die Hälfte aller Gekündigten gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses vor. Unsere Empfehlung lautet daher uneingeschränkt jede Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen und sich über die Erfolgsaussichten beraten zu lassen. Was haben Sie zu verlieren? Nichts.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Rechtsanwalt und Fachanwalt Hans Jürgen Kotz

Unser Fachmann in Sachen Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz. Als Gründer der Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen verfügt er über eine mehr als 30-jährige Berufserfahrung. Dank seiner Spezialisierung auf das Arbeitsrecht, darf er sich seit 1997 bereits als Fachanwalt für Arbeitsrecht bezeichnen.


Über 30 Jahre Berufserfahrung
Zahlreiche Kündigungsfälle erfolgreich bearbeitet


Als ausgewiesener Experte konnte er im Laufe der Zeit bereits zahlreiche arbeitsrechtliche Kündigungsfälle bearbeiten und entweder in einer außergerichtlichen Einigung oder in einem Kündigungsschutzprozess erfolgreich abschließen. Durch seine unschätzbare Erfahrung weiß er genau, wie er das Beste für seine Mandanten herausholen kann. Er kennt alle Tricks und Möglichkeiten Ihnen in dieser existenzbedrohenden Situation zu helfen. Vertrauen auch Sie auf seine kompetente Hilfe.

Rechtsanwalt <br />Hans Jürgen Kotz

Rechtsanwalt
Hans Jürgen Kotz

Fachanwalt für Arbeitsrecht
02732 791079

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!