Die Arbeitsgerichtsbarkeit im Arbeitsrecht
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigene Fachgerichtsbarkeit, welche im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt ist. Im Unterschied zu anderen Rechtsgebieten ist dasjenige des Arbeitsrechts auch gerichtlich von den übrigen Rechtsgebieten getrennt. Arbeitsgerichte bestehen von der ersten bis zur letzten Instanz eigenständig.